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VG Darmstadt, 06.10.1986 - VI/V M 1895/86 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 20.01.1992 - 7 TM 1902/89
Verwaltungsvollstreckung aus einem Verwaltungsakt mit dem eine Geldleistung …
Da aus dem Bescheid vom 22. Juli 1985 i.V.m. der zu seinem Bestandteil bestimmten "Schuldurkunde und Abtretungserklärung" sowohl die Höhe des gesamten Rückforderungsbetrags als auch Beginn und Höhe der monatlichen Raten eindeutig zu entnehmen sind, ist der Bescheid ungeachtet der zugleich ausgesprochenen Gewährung von Sozialhilfe in Form eines Darlehens ein Verwaltungsakt, mit dem vom Antragsgegner eine Geldleistung an den Antragsteller gefordert wird, im Sinne des § 16 Abs. 1 HVwVG (Die vom VG Darmstadt (Be. v. 6. Oktober 1986 - VI/V M 1840/86 -, NJW 1987, 1283 = ZfSH/SGB 1986, 618 = KKZ 1987, 196, u. - VI/V M 1895/86 -, HSGZ 1987, 161) entschiedenen Fälle lagen insoweit in tatsächlicher Hinsicht anders).